Vermögensangebote
Wie man ein Angebot einreicht
Die Rechtsanwaltskanzlei JUDr. Jiřina Lužová als Insolvenzverwalter verwertet Vermögenswerte aus den Insolvenzmassen der Schuldner außerhalb einer Versteigerung im Wege eines Auswahlverfahrens. Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Regeln, die für die Einreichung von Angeboten gelten. Die konkreten Bedingungen (Preis, Frist, erforderliche Anlagen) können je nach Verkauf unterschiedlich sein — richten Sie sich stets nach den Regeln des jeweiligen Vermögensangebots. Falls wir derzeit keine Vermögenswerte zum Verkauf anbieten, finden Sie hier zumindest den allgemeinen Rahmen, den wir beim nächsten Angebot anwenden werden.
Wo Vermögensangebote veröffentlicht werden
Die Absicht, bestimmte Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse zu verkaufen, veröffentlichen wir auf dieser Website, im Insolvenzregister des jeweiligen Schuldners sowie gegebenenfalls auf dafür vorgesehenen Portalen (z. B. www.asis.cz, www.burzaspravcu.cz). Bitte beachten Sie insbesondere das Insolvenzregister des Schuldners — dort sind die verbindlichen Regeln für den jeweiligen Verkauf stets abrufbar.
Form und Art der Angebotseinreichung
Angebote werden ausschließlich schriftlich und auf einem der folgenden Wege entgegengenommen:
- Per E-Mail an ak@akluzova.cz,
- Per Post an die Kanzleiadresse: Dušní 22, 110 00 Prag 1,
- Persönlich in der Kanzlei, in einem versiegelten Umschlag mit dem deutlichen Vermerk „Nicht öffnen — Angebot zum Kauf des Schuldnervermögens [Name des Schuldners]“.
Auf andere Weise oder nach Ablauf der gesetzten Frist eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. Für einen konkreten Verkauf kann die zulässige Einreichungsart weiter präzisiert oder auf eine der oben genannten Möglichkeiten beschränkt werden.
Was Ihr Angebot enthalten muss
- Genaue Bezeichnung des Interessenten — bei natürlichen Personen: vollständiger Name, Geburtsdatum und Wohnanschrift; bei juristischen Personen: Firmenname, eingetragener Sitz und Handelsregisternummer. Angeboten juristischer Personen ist ein aktueller Handelsregisterauszug (oder ein Auszug aus einem anderen einschlägigen Register) beizufügen.
- Unterschrift einer bevollmächtigten Person — das Angebot muss vom Interessenten oder einer zu seiner Vertretung befugten Person unterzeichnet sein (bei juristischen Personen gemäß dem Handelsregisterauszug).
- Bezeichnung des angebotenen Vermögenswerts — genaue Bezeichnung des Vermögenswerts oder Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens, auf das sich das Angebot bezieht.
- Angebotspreis — ein konkreter und genau bezifferter Betrag in CZK (kein Bereich oder Schätzwert), mit Angabe, ob der Preis inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer ist.
- Kontaktdaten — E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für unsere Rückmeldung.
- Eine Erklärung des Interessenten, dass:
- er den Vermögenswert im bestehenden Zustand („wie besichtigt und wie er steht und liegt“) kauft, d. h. ohne Gewährleistung für dessen Eigenschaften über das gesetzliche Maß hinaus,
- er sich bewusst ist, dass er den Kaufpreis unverzüglich auf Anforderung des Insolvenzverwalters oder auf die in den Regeln des jeweiligen Verkaufs festgelegte Weise zu zahlen hat,
- er sich bewusst ist, dass auf ihn als Erwerber alle Rechte und Pflichten übergehen, deren Übergang das tschechische Recht mit dem Erwerb des Eigentumsrechts an dem betreffenden Vermögenswert verbindet (z. B. bestehende Mietverhältnisse bei Immobilien).
Die konkreten Regeln können diese Aufzählung um weitere Anforderungen oder Anlagen ergänzen.
Preis und Zahlungsbedingungen
Die Art und der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung werden in den Regeln des jeweiligen Verkaufs festgelegt (in der Regel Barzahlung vor Unterzeichnung des Kaufvertrags oder bargeldlose Überweisung auf das Massekonto auf Anforderung des Insolvenzverwalters). Mit der Einreichung seines Angebots bestätigt der Interessent sein Einverständnis mit diesen Bedingungen; es handelt sich nicht um Bedingungen, die der Interessent selbst wählen kann. Sofern die Regeln des jeweiligen Verkaufs nichts anderes vorsehen, trägt der Käufer etwaige Steuern auf die Vermögensübertragung sowie die mit der Übertragung verbundenen Gebühren (z. B. Grundbucheintragung).
Einreichungsfrist
Für jeden angebotenen Vermögenswert wird eine Frist festgelegt, bis zu der das Angebot des Interessenten eingegangen sein muss (nicht lediglich abgesendet). Nach Ablauf dieser Frist eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, Angebote mit ausreichend zeitlichem Vorlauf einzureichen, insbesondere bei postalischer Übermittlung.
Was nach der Einreichung passiert
Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft der Insolvenzverwalter bzw. das Gläubigerorgan alle eingegangenen Angebote, die die festgelegten Anforderungen erfüllen, und wählt das vorteilhafteste aus. Die Auswertung der Angebote erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Fristablauf, sofern die Regeln des jeweiligen Verkaufs nichts anderes vorsehen. Über das Ergebnis werden wir den ausgewählten Interessenten per E-Mail oder telefonisch informieren.
Wichtiger Hinweis
- Die Einreichung eines Angebots begründet keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, mit dem Interessenten einen Kaufvertrag abzuschließen.
- Der Insolvenzverwalter behält sich das Recht vor, jedes Angebot jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen sowie die Bedingungen und Regeln für den Umgang mit Angeboten zu ändern.
- Interessenten, die ein Angebot einreichen, haben keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Verluste oder Schäden, die ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Auswahlverfahren entstehen.
Unterlagen benötigt oder Fragen?
Wir senden Ihnen gerne die konkreten Verkaufsbedingungen und Kopien der relevanten Aktendokumente zu. Schreiben Sie uns an ak@akluzova.cz unter Bezugnahme auf das jeweilige Vermögensangebot.